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Steuern und Einfuhrzölle

Wenn Ihre Lieferadresse in Großbritannien liegt

Wenn Sie eine Privatperson oder eine kleine Organisation sind, die nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie auf Ihre Bestellung Mehrwertsteuer zahlen.

Wenn Sie eine umsatzsteuerpflichtige Organisation sind, müssen Sie auf Ihre Bestellung trotzdem Umsatzsteuer zahlen. Ihre Buchhaltung wird die Umsatzsteuer jedoch zurückfordern, sodass in Ihrem Budget nur der Nettopreis der Waren ausgewiesen wird.

Wenn Ihre Lieferadresse in Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland, Irland oder Portugal liegt

Bei der Bestellung werden Sie aufgefordert, die Mehrwertsteuer (BTW/TVA/MwSt/VAT/IVA) zum für Ihren Ort geltenden Satz sowie etwaige Zollgebühren zu entrichten.

Anschließend versenden wir die Bestellung bezahlt aller Einfuhrzölle und Steuern an Sie (DDP), sodass für Sie nichts weiter zu zahlen ist.

Wenn Ihre Lieferadresse nicht in den oben genannten Ländern liegt

Sie zahlen auf Ihre Bestellung keine britischen Steuern, müssen jedoch alle lokalen Steuern oder Einfuhrzölle zahlen, die Ihnen von den Steuerbehörden Ihres Landes in Rechnung gestellt werden.

Allerdings erlauben die meisten Länder, darunter die USA und Kanada, die zollfreie Einfuhr von Bestellungen unter einem angemessenen Wert.